Um sicher zu gehen, dass Ihre Paketsendung den Inhalt unseren Beförderungs- und Lagerbedingungen entsprechen können Sie zur Hilfe unsere Checkliste benutzen
- Die Sendung ist ausreichend und korrekt verpackt (s. Hinweise „Korrekt verpacken”)
- Der Paketschein wurde auf der größten Fläche des korrekten Pakets fest mit Klebstoff oder Klebeband fixiert
- Der Karton entspricht den Vorgaben (max. 31,5 kg Gewicht; max. 120 x 60 x 60 cm. Abmessung; quaderförmiger Pappkarton)
- Alle Öffnungen (z.B. Tragegriffe) wurden mit Klebeband verschlossen
- Die Sendung enthält keinen der unten aufgeführten Gegenstände
Nicht versendet und eingelagert werden dürfen:
- Gesetzlich oder behördlich verbotene Stoffe und Gefahrgut
(z.B. radioaktive Stoffe, Drogen, explosive und leicht brennbare Güter, Waffen und Munition, etc.) - Inhalte, deren Beförderung und/oder Lagerung mit besonderen Auflagen verbunden sind (z.B. Tiefkühlkost, etc.)
- Dinge mit außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Schmuck, Uhren, Edelmetalle, Edelsteine, Industriediamanten, etc.)
- Dinge mit schwer schätzbarem Wert (z.B. Kunstgegenstände, Porzellan, Antiquitäten, Unikate, Musikinstrumente, etc.)
- Zahlungsmittel und Valoren (z.B. Geld, Wertpapiere, gültige Zahlungsmittel, Scheck- u. Kreditkarten, Briefmarken, etc.)
- Teure und empfindliche Elektroartikel (z.B. Mobiltelefone, Fernsehgeräte, etc.)
- Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter (z.B. Lebensmittel, etc.)
- Lebewesen oder Teile davon (z.B. Tiere, Pflanzen, etc.)
- Dokumente mit Rechtscharakter (z.B. Urkunden, Geschäftsbücher, etc.)
- Unverzollter Tabak oder Alkohol
- Flüssigkeiten (soweit nicht bruchsicher verpackt und gegen Auslaufen geschützt)
Weitere Hinweise:
- Die Versicherungshöchstgrenze beträgt 500 Euro des Zeitwerts pro Paket (bzw. 2000 Euro bei optionaler Zusatzversicherung)
- Im Zweifel gilt die aktuelle Fassung unserer AGB